Leasingfahrzeuge absetzen

Positive Auswirkung auf die Steuererklärung

lps/AM Lüchow. Der Begriff „Leasing“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „mieten“. Genau darin liegt auch der wesentliche Unterschied zum Autokauf. Mit einem Leasingvertrag mietet man ein Auto für eine bestimmte Zeit und gibt es anschließend wieder an den Leasingpartner zurück. Die monatliche Leasingrate stellt eine Nutzungsgebühr dar, es handelt sich nicht um eine Tilgung. Die Höhe der Leasingrate ist von Marke, Modell, Ausstattung unddem Neupreis des Fahrzeugs abhängig.

Für Privatpersonen ist das Leasing nicht sonderlich attraktiv, denn privat genutzte Leasingfahrzeuge können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler hingegen profitieren von Steuererleichterungen beim Leasing. Sofern das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke eingesetzt wird, zählt die monatliche Leasingrate zu den Betriebsausgaben. Für die Finanzbehörde ist es zudem wichtig, dass man nicht der wirtschaftliche Eigentümer des Autos ist, sondern der Leasingnehmer. Aus diesem Grund ist der Leasingvertrag ein sehr wichtiges Dokument für das Absetzen der Monatsraten. Wird das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt, können Leasingraten und Sonderzahlungen zudem vollständig geltend gemacht werden. Nutzt man das Auto hingegen allerdings auch privat, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, welcher zusätzlich in die Betriebseinnahmen fällt. Um die Privatnutzung genau zu ermitteln, kann man außerdem ein Fahrtenbuch führen oder die 1-Prozent-Regelung nutzen. Bei Zweiterem wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuert.

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