Pakete zum Fest

Infos rund um die Post zu Weihnachten

lk Regional. Mehr als 13 Millionen Sendungen wurden im Jahr 2020 in Deutschland täglich an etwa acht Millionen Kunden ausgeliefert. Und auch dieses Jahr werden es vermutlich ähnlich viele Sendungen sein. Gleichzeitig befürchten 74 Prozent der deutschen Online-Händler, dass Pakete aufgrund von Überlastung erst verspätet ankommen, denn besonders vor Weihnachten herrscht bei Paketdiensten Hochbetrieb.

Bei dieser Paketflut ist es nicht verwunderlich, wenn das eine oder andere Stück auf der Strecke bleibt, nicht beim korrekten Empfänger landet oder etwas ramponiert sein Ziel erreicht. Aber wie kann man sicherstellen, dass die Post auch ankommt?

Paket beim Nachbarn abgeben: Ist niemand zu Hause, geben viele Paketzusteller Sendungen in der Nachbarschaft ab und werfen eine Karte in den Briefkasten.Das ist erlaubt, denn die meisten Paketdienste behalten sich das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Wie weit entfernt der „Nachbar“ wohnen darf, ist gesetzlich nicht definiert. Oder man lässt das Paket an eine von über 8 000 Packstationen senden, wo es jederzeit abgeholt werden kann. Je nach Lieferunternehmen wird die Sendung am nächsten Tag aber auch erneut zugestellt. Die Anzahl der Zustellversuche variiert zwischen zwei und vier Versuchen.

Auch gibt es sogenannte Garagenverträge oder Abstellgenehmigungen. Der Zusteller vereinbart mit dem Empfänger einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Das Risiko, dass eine Sendung dort verschwindet, liegt dann beim Empfänger. Die Sendung ohne eine solche Genehmigung einfach vor der Tür abzulegen, findet sich nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zusteller und ist somit nicht erlaubt! Macht es sich der Paketbote trotzdem so bequem und kommt eine Bestellung abhanden, ist der Händler Ihr Ansprechpartner. Er muss den Kaufpreis erstatten, auch wenn eine dritte Person das Paket entwendet hat.

Paketdienste sind nicht verpflichtet, ein Zeitfenster für die Zustellung der Sendung anzugeben. Vielmehr ist das als Service der Lieferunternehmen anzusehen. Um besser abschätzen zu können, wann das Paket eintrifft, wird angeraten, die Sendung online zu verfolgen. Die meisten Unternehmen bieten über ihre Internetseite oder per App eine Trackingfunktion, wo man jederzeit sehen kann, wo sich das Paket befindet. Dort können Kunden auch ein anderes Zeitfenster für die Zustellung wählen oder einen alternativen Ablage- oder Abgabeort für die Sendung hinterlegen, wenn klar ist, dass zum geplanten Zustellzeitpunkt niemand zu Hause sein wird.

Grundsätzlich können auch Kinder Pakete in Empfang nehmen. Sind sie unter sieben Jahre alt und somit geschäftsunfähig, geht man davon aus, dass sie nicht zum Empfang berechtigt sind. Kommt das Paket weg, haftet unter Umständen der Paketbote. Bei älteren, beschränkt geschäftsfähigen Kindern kommt es auf die Reife und den Entwicklungsstand des Kindes an.

Innerhalb Deutschlands müssen Pakete und Päckchen spätestens am 20. Dezember bei der Post sein. Express-Sendungen können noch bis zum 21. Dezember abgegeben werden. Bei Briefen und Postkarten ist der spätmöglichste Einwurf der 22. Dezember.

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