Schrittweise Öffnungen

Lockdown bis 28. März, aber wieder mehr möglich

lk/bv Lüchow-Dannenberg. Es bleibt beim Lockdown bis zum 28. März. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs vergangene Woche verständigt. Gleichzeitig aber beginnen schrittweise Lockerungen und Öffnungen. Welche Regeln seit Montag gelten, darüber informiert die Kreisverwaltung. Die „5-Personen-aus-2-Haushalten-Regel“ tritt etwa wieder in Kraft. Das bedeutet, Verwandte, Freunde und Bekannte dürfen sich zu fünft treffen, es dürfen dabei allerdings maximal zwei Haushalte zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt, genausowenig etwa auch Betreuungskräfte. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Einkaufen mit Termin und mit Hygienekonzept ist ab sofort möglich: Blumengeschäfte und Gartencenter sind bereits geöffnet, genauso Friseure. Auch der praktische Fahrschulunterricht ist wieder erlaubt. Seit Montag darf auch der sonstige Einzelhandel wieder öffnen – wenn die Kunden vorher einen Termin buchen („click and meet“). Unverändert gilt das Abstandsgebot. Auf 40 Quadratmetern Ladenfläche darf sich nur jeweils ein Kunde plus Begleitperson aufhalten. Die Kontaktdaten müssen dokumentiert werden.

Für Kita und Schulen gilt: bis Ostern Rückkehr für alle. Krippen und Kindergärten ­öffnen wieder für alle Kinder. Die Betreuung erfolgt allerdings im Wechselmodell (Szenario B).

Ab 8. März gilt in Schulen wieder die Präsenzpflicht – ausgenommen sind Risikogruppen. Im Unterricht ist grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach den Schülern der Grundschulen und der Abschlussklassen wird ab 15. März der Schulbetrieb im Wechselbetrieb (Szenario B) auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 (Sekundarbereich I) sowie des Jahrgangs 12 (Sekundarbereich II) starten. Das Gleiche gilt für Berufsschulklassen.

Ab 22. März sollen schließlich alle Schüler in den Unterricht im Wechselmodell zurückkehren. Kosmetik-, ­Nagelstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept. Wo nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein ­tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Auch Kultur ist möglich – mit Anmeldung: Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen mit 50 Prozent der normalen Kapazität öffnen. Besucher müssen sich anmelden. Im Sport gilt die „5-aus-2-Regel“. Die allgemeinen Regeln der Kontaktbeschränkung kommen auch beim Sport zum Tragen: Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen ohne Abstand Individualsport treiben. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre gilt: Sie dürfen in ­einer Gruppe von bis zu 20 unter freiem Himmel Sport treiben.

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