Verschneite Schilder kein Freibrief

Welche Zeichen trotz Schneeschicht zu beachten sind

lk Regional. Der Winter wird rekordverdächtig. Mit Schneefall bis ins Flachland. Für Autofahrer ist die weiße Pracht aber nicht nur nervig, sondern gefährlich. Vor allem, wenn der Schnee nicht nur Straßen, sondern auch Verkehrsschilder bedeckt. Damit die winterliche Autofahrt nicht mit einem teuren Bußgeld endet, erklären ARAG-Experten, welche Zeichen auch unter einer Schnee- oder Eisschicht zu beachten sind. Ob ein Verkehrszeichen wirksam ist, bestimmt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Danach muss ein Zeichen so aufgestellt sein, dass es von den Verkehrsteilnehmern schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden kann. Ist ein Verkehrsschild aufgrund von Witterungsbedingungen nicht mehr erkennbar, bleibt es daher für den Autofahrer unverbindlich. Missachtet er es, verhält er sich nicht ordnungswidrig (Oberlandesgericht Hamm, Az.: III-3 RBs 336/09).

Für Verkehrsschilder, die nicht schon an ihrer Form erkennbar sind – wie das zum Beispiel bei einem verschneiten Tempolimit-Schild der Fall ist – bedeutet das: Fahren Sie als ortsunkundiger Autofahrer an dem Zeichen vorbei, sind Sie nicht verpflichtet, auszusteigen, um feststellen zu können, welche Anordnung dort getroffen wird. Wenn Sie von der Polizei angehalten oder wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt werden, können Sie sich vielmehr darauf berufen, dass Sie das Verkehrszeichen nicht erkennen konnten. Das müssen Sie allerdings auch gegenüber den Ordnungshütern nachweisen! Deshalb sollte man an Ort und Stelle ein Foto von dem verschneiten Schild machen. Anders sieht es allerdings aus, wenn man Anwohner ist: Die Anordnung der verschneiten Verkehrszeichen muss man dann trotzdem beachten, weil davon auszugehen ist, dass man die vorhandene Beschilderung kennt oder zumindest kennen müsste.

Bei Verkehrszeichen, die schon anhand ihrer charakteristischen Form erkennbar sind, hilft das Argument, das Schild sei verschneit gewesen, nicht weiter. Denn das achteckige Stopp-Zeichen oder das auf der Spitze stehende Dreieck des Vorfahrt-beachten-Zeichens zum Beispiel sind in ihrer Form einmalig und lassen keine Zweifel über die getroffene Anordnung zu. Diese Schilder müssen daher immer beachtet werden – egal, ob verschneit oder nicht!

Auch ein Halte- oder Parkverbotsschild oder eine Anwohnerparkzone kann selbst dann wirksam sein, wenn die Verkehrszeichen wegen Schnees nicht mehr erkennbar sind. Die in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebene Sorgfaltspflicht kann so ausgelegt werden, dass sich Autofahrer gezielt nach vorhandenen Verbotsschildern umsehen müssen.

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