Was gehört in die Gehaltsabrechnung?

Ein Papier voller Daten und oft voller Rätsel

lk Lüchow. Lohnzettel, Gehaltsabrechnung – egal, wie es genannt wird: Wichtig ist, was hinten rauskommt; in diesem Fall, dass der Kontoeingang stimmt. Aber was gehört eigentlich auf den Lohnzettel? Welche Informationen muss er zwingend enthalten? ARAG-Experten geben Auskunft.

Sind die Angaben richtig und vollständig? Aus der Lohnabrechnung kann man als Arbeitnehmer ersehen, wie viel Brutto- und Nettogehalt man bekommt. Sie enthält alle relevanten Informationen über den Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber braucht, um das Arbeitsentgelt – Lohn oder Gehalt – richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist es ja auch, der die jeweiligen Sozialversicherungsabgaben berechnet und die Höhe der Steuern. Daher ist es wichtig, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Laut Experten sollte man das ab und zu überprüfen, sonst wird dem Arbeitnehmer eventuell mehr abgezogen als unbedingt nötig. Die Lohnabrechnung enthält sowohl den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Das Geburtsdatum, die Steueridentifikationsnummer und die Sozialversicherungsnummer sind ebenfalls vermerkt. Der Lohnabrechnung ist zu entnehmen, für welchen Abrechnungszeitraum sie gilt. Die Lohnsteuerklasse und eventuelle Kinderfreibeträge sind ebenso angegeben wie Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzüge, der Beitragsgruppenschlüssel und die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Brutto und Sozialversicherungsbrutto: In der Lohnabrechnung findet man das Gesamtbruttoentgelt. Es setzt sich zusammen aus dem Gehalt, aus eventuellen geldwerten Vorteilen, die man von seinem Arbeitgeber bekommt, aus Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Summe abzüglich der betrieblichen Altersvorsorge ist das Sozialversicherungsbrutto. Das bedeutet: Von dieser Summe werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Der Arbeitgeber rechnet aus, wie hoch der Arbeitnehmeranteil ist, und führt diesen jeweils einzeln in der Lohnabrechnung auf. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte, abgesehen von der Unfallversicherung; diese trägt allein der Arbeitgeber. Die Beiträge im Einzelnen:

Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragssatz: 14,60 Prozent
Beitragssatz Arbeitgeberanteil: 7,30 Prozent;
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil: 7,30 Prozent;
Zusatzbeitragssatz(trägt nur der Arbeitnehmer): kassenindividuell

Soziale Pflegeversicherung
Beitragssatz: 3,05 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,525 Prozent;
Beitragssatz für kinderlose Arbeitnehmer: 3,3 Prozent (Arbeitgeber 1,525 und Arbeitnehmer 1,775 Prozent

Gesetzliche Rentenversicherung
Beitragssatz: 18,60 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,30 Prozent),
Höchstbeitrag monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil): 1.283,40 Euro (West) bzw. 1.199,70 Euro (Ost)

Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz: 2,4 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,2 Prozent)

Die Kirchensteuer
liegt je nach Bundesland bei acht oder neun Prozent und der Solidaritätszuschlag macht maximal 5,5 Prozent der Lohnsteuer aus.

Steuerbrutto
Von der Summe des Sozialversicherungsbruttos werden die Steuerfreibeträge abgezogen. Das Ergebnis ist das Steuerbrutto, also die Summe, aus der die Steuern berechnet werden. Dies tut der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Steuerklasse. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Steuerklasse und von der Höhe des Lohns. Grundsätzlich zahlen Besserverdiener eine höhere Lohnsteuer. So wird die Steuerbelastung für Menschen mit einem geringen Einkommen gesenkt.

Nettoentgelt
Sind dann auch die Steuern abgezogen, bleibt das Nettoentgelt über. Von diesem werden nun noch eventuelle Sachbezüge oder vermögenswirksame Leistungen abgezogen, wenn man so etwas bekommt. Auch persönliche Abzüge werden an dieser Stelle angesetzt, zu denen etwa Lohnpfändungen oder Raten zur Abzahlung eines Arbeitgeberkredits gehören. Hat man ein Anrecht auf Aufwandsentschädigungen, die sozialversicherungs- und steuerfrei sind, werden sie aufgeschlagen. Die Endsumme auf der Lohnabrechnung ist die Auszahlungssumme, die vom Arbeitgeber überwiesen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert